Infektionsschutzkonzept Gottesdienst

1. Mindestabstand

In der Christuskirche und davor ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Personen, die in einem Haushalt wohnen und/oder in gerader Linie miteinander verwandt sind, brauchen keinen Mindestabstand einzuhalten, ebenso immunisierte Personen, die freiwillig ihren Impf- oder Genesungsstatus nachweisen. Für Gesellschaften von Tauf-, Konfirmations-, Hochzeits- und Bestattungsfeiern gilt ebenfalls kein Mindestabstand.
Zur Gewährleistung des Mindestabstands sind die zu belegenden Plätze markiert. Personen, die nach Satz 2 keinen Abstand zueinander halten müssen, können gemeinsam 1 markierten Platz belegen. Es ist darauf zu achten, dass zu weiteren Personen trotzdem der Mindestabstand eingehalten wird.

2. Regelungen zum Eingang und Ausgang

  • Die Türen werden ¼ Stunde vor Beginn des Gottesdienstes vom Mesner festgestellt und stehen offen.
  • Der Einlass wird durch 1 Ordner geregelt. Bei Bedarf sind auch mehr als 1 Ordner vorzusehen.
  • Der Ordner weist die eintretenden Personen bei Bedarf auf den einzuhaltenden Mindestabstand und die Maskenpflicht hin.
  • Er weist auf die Möglichkeit der Handdesinfektion hin, die direkt am Eingang zur Verfügung steht.
  • Er weist darauf hin, dass Bewegungen innerhalb der Kirche nur entsprechend der auf dem Boden markierten Pfeilrichtungen stattfinden sollen.
  • Er weist jede Person oder Gruppe auf die gekennzeichneten Sitzplätze hin und begleitet sie bei Bedarf dorthin.
  • Der Pfarrer instruiert im Rahmen der Abkündigungen die Gottesdienstteilnehmer, die Kirche reihenweise und unter Einhaltung des Mindestabstands entsprechend der Pfeilmarkierungen am Boden und durch die dementsprechende Ausgangstür zu verlassen. Gottesdienstbesucher von der Empore sollen die Kirche erst verlassen, nachdem die Besucher der Taufsteinseite im Kirchenschiff sie verlassen haben.
  • Die Türen werden am Ende des Gottesdienstes vom Mesner festgestellt und stehen offen.

3. Mund-Nasen-Bedeckung

In der Kirche besteht während des Gottesdienstes durchgehend die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Personen ab 18 Jahren einer FFP2-, von 6 bis 17 Jahren mindestens einer medizinischen Maske; Personen unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen Bedeckung tragen. Beim Empfang des Heiligen Abendmahls kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Gleiches gilt für Mitwirkende im Rahmen der Mitwirkung.

4. Lüftung

  • Der Mesner lüftet die Kirche 1 Stunde vor Beginn gründlich durch.
  • Soweit es die Außentemperaturen und Zuglufterscheinungen zulassen, bleibt die Haupteingangstür während des gesamten Gottesdienstes geöffnet.
  • Kann während des Gottesdienstes die Haupteingangstür nicht geöffnet bleiben, wird sie (einschließlich Windfangtür) sowie die Tür zur Sakristei alle ¼ Stunde vom Mesner für mindestens 5 Minuten zum Stoßlüften geöffnet.

5. Gottesdienstzeiten, -ablauf und -dauer

  • Der Kirchengemeinderat stellt es den Pfarrern frei, neben den üblichen Gottesdiensten weitere Gottesdienste am Sonntag oder unter der Woche anzusetzen.
  • Wenn mehr als die zulässige Höchstzahl an Personen zum Gottesdienst kommen, werden sie zu einem der anderen Gottesdienste eingeladen.
  • Der Gottesdienstablauf orientiert sich an der einstweiligen Gottesdienstordnung laut Rundschreiben des Oberkirchenrats vom 09.02.2022.
  • Die Gottesdienstdauer soll sich in der Regel auf 45 bis höchstens 60 Minuten belaufen.

6. Singen, musizieren und sprechen

  • Im Gottesdienst wird in der Regel gemeinsam gesungen.
  • Gesangbücher und Liedordner sind aus der Christuskirche entfernt und werden nicht ausgegeben. Eigene Gesangbücher können für den persönlichen Gebrauch mitgebracht werden.
  • Die Lieder und gemeinsam gesprochenen Texte werden projiziert.
  • Kirchenmusik im Gottesdienst findet nach Maßgabe des Schutzkonzepts Kirchenmusik in der jeweils gültigen Fassung statt.
  • Musizierende im Gottesdienst müssen nach allen Seiten einen Mindestabstand von 2 Metern (gemessen als lichter Abstand von Schulter zu Schulter) zueinander einhalten.
  • Zwischen Musizierenden und Gemeinde ist ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.
  • Die Sauberkeit der Mikrofone wird entsprechend der Anlage Ton-Technik zu diesem Infektionsschutzkonzept gewährleistet.

7. Abendmahl

Das Abendmahl wird entsprechend dem oberkirchenrätlichen Rundschreiben AZ 51.40-04-V09/1.1 vom 23.07.2020 gefeiert.
Es wird als Wandelabendmahl gefeiert. Die Gottesdienstbesucher kommen unter Einhaltung des Mindestabstands durch den Mittelgang nach vorne, zuerst die Taufsteinseite, dann die Kanzelseite, dann die Empore. Sie desinfizieren sich neben dem Taufstein die Hände und nehmen sich einen leeren Einzelkelch. Pfarrer und Liturg stehen hinter dem Altar. Der Pfarrer gibt die Oblate mit einer Zange und Mundschutz aus und spricht das Spendewort. Die Gottesdienstbesucher stellen nach dem Empfang der Oblate ihren Kelch auf den Altar und treten zurück. Der Liturg gießt mit Handschuhen und Mundschutz Traubensaft in den Kelch, spricht das Sendewort und tritt zurück. Die Gottesdienstbesucher nehmen den gefüllten Kelch, trinken und stellen den leeren Kelch auf ein Tablett neben der Kanzel. Sie gehen dann über den Seitengang auf der Kanzelseite zurück an ihren Platz. Zu allen Abendmahlsvorbereitungen müssen Handschuhe und Mundschutz getragen werden.

8. Desinfektion von Flächen

Türgriffe und Banklehnen werden nach jedem Gottesdienst vom Mesner desinfiziert.

9. Toiletten

  • In den Toiletten sind Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Papierkörbe vorhanden. An jeder Toilette weist ein Aushang darauf hin, dass sie von maximal 1 Person betreten werden darf.
  • Die Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden vor und nach dem Gottesdienst vom Mesner gereinigt.
  • In jeder Toilette hängt ein Hinweis zum gründlichen Händewaschen aus.

10. Weitere Maßnahmen

  • Für Gottesdienste, zu denen mehr Besucher erwartet werden, als unter Einhaltung des Mindestabstands Plätze zur Verfügung stehen, wird ein Anmeldesystem über die gemeindeeigene Homepage vorgehalten.
  • Ein Infoplakat vor der Eingangstür weist auf die zu beachtenden Hygieneregeln hin.
  • Die zu belegenden Sitzplätze sind gekennzeichnet.
  • Zu belegende Stühle im Kirchenschiff stehen im Abstand von 2 Metern, alle anderen Stühle sind aus der Kirche entfernt. Für Personen, die keinen Mindestabstand zueinander einhalten müssen, stehen teilweise mehrere Stühle nebeneinander bzw. sind mehrere Sitzplätze nebeneinander als zu belegend markiert.
  • Im Eingangsbereich der Christuskirche befinden sich Bodenmarkierungen mit 1,5 Meter-Abständen, in den Gängen Pfeile, die die Gehrichtung anzeigen.
  • Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich, bei Abendmahlsgottesdiensten auch vor, bei Taufgottesdiensten hinter dem Taufstein bereit.
  • Es werden nur so viele Personen eingelassen, wie unter Einhaltung des Mindestabstandes Sitzplatz finden können. Die Höchstzahl ist auf 150 Personen festgelegt.
  • Der Ausgang erfolgt durch den Hauptausgang und den Seitenausgang.

11. Verantwortliche Person

Der gottesdienstleitende Pfarrer oder Prädikant verantwortet das Einhalten der hier genannten Regeln. Die Verantwortlichkeit anderer ausdrücklich in diesem Infektionsschutzkonzept genanntee Personen bleibt davon unberührt.

Von der Ortskirchlichen Verwaltung beschlossen am 10.10.2020
und gemäß Beschluss der Ortskirchlichen Verwaltung vom 12.01.2021 überarbeitet am 28.02.2022
gez. Matthias Trick, Vorsitzender